Vertragsrecht / AGB-Recht

Vertragsrecht / AGB-Recht

Die rechtliche Grundlage eines Rechtsgeschäfts ist in der Regel ein Vertrag. Er kann zwar in vielen Fällen mündlich abgeschlossen werden, gerade bei größeren Anschaffungen oder komplizierten Angelegenheiten, aber auch z.B. beim Abschluss eines Mietvertrages empfiehlt es sich jedoch, die Vereinbarungen schriftlich zu fixieren. Ein schriftlicher Kaufvertrag sichert die Vertragsparteien bei rechtlichen Streitigkeiten ab. Es gibt auch Verträge, bei denen Schriftform oder die notarielle Beurkundung vorgeschrieben sind: z.B. ür einige Kaufverträge – z. B. über den Erwerb einer Immobilie – ist laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) zusätzlich eine notarielle Beurkundung notwendig.

Die Vertragsparteien solle vor Abschluss des Vertrages gründlich kontrollieren. Denn falsche oder unvollständige Formulierungen können zum von Verlust Ansprüchen oder Mängel- und Gewährleistungsrechten führen.

Wir prüfen Ihre Verträge auf mögliche Risiken und sorgen für einen rechtskonformen Vertragsabschluss.

Wir beraten und begleiten Sie transparent und kompetent. Dies gilt von der Anbahnung eines Vertrags aller Art an, über die Abwicklung des Vertrages bis zur Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Vertrag außergerichtlich und vor Gericht.

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