Neuigkeiten aus der Kanzlei

Die von Rechtsanwalt Hans Heinrich Tittus im Jahre 1981 gegründete Kanzlei wird ab 01.08.2020 wird künftig gemeinsam mit dessen Sohn

Rechtsanwalt Johannes M. Tittus

geführt.

Rechtsanwalt Johannes M. Tittus war jahrelang als Justiziar und Syndikusrechtsanwalt für Recht und Compliance für einen weltweit agierenden Industriekonzern tätig. Seine Aufgabengebiete waren insbesondere Compliance, Vertragswesen einschließlich Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB), Gesellschaftsrecht und Datenschutz.

Seine Expertise ermöglicht es uns, Ihnen insbesondere folgende Leistungen anzubieten:

  • Beratung und Begleitung im Aufbau eines auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen Compliance Management System (CMS)
  • Entwurf von Compliance-Richtlinien (z.B. zu Anti-Korruption,
    Kartellrecht, Code of Conduct)
  • Workshops und Schulungen zu Compliance und Corporate Governance zur Sensibilisierung von Mitarbeitern und Geschäftsführung
  • Entwurf und Verhandlung von Verträgen
  • Beratungen zum Recht der AGB
  • Prüfung und Ausarbeitung firmenspezifischer AGB
  • Beratungen zum Gesellschaftsrecht

Ein auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes CMS ermöglicht es Ihnen und Ihrem Unternehmen, nachhaltig zu wirtschaften. Sollten Sie Bedarf haben, helfen wir Ihnen gerne dabei, sich, Ihr Unternehmen und Mitarbeiter vor Schadensersatzansprüchen, Bußgeldern und Rufschädigungen zu schützen. Wir unterstützen Sie sowohl präventiv als auch im Nachhinein.

Neben den vorgenannten Spezialbereichen liegen die weiteren Tätigkeitsschwerpunkte unserer Kanzlei im

  • Familienrecht
  • Arbeitsrecht
  • Erbrecht
  • Patentrecht.

Wenn Sie Interesse haben und wir Ihnen weiterhelfen können, rufen Sie uns jederzeit gerne an oder schreiben Sie uns eine Email an tittus@tittus.de.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Rechtsanwälte

Hans-Heinrich Tittus                                                     Johannes M. Tittus.

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